Seit Mitte der 70er Jahre gibt es die berühmt-berüchtigten Flensburg Punkte. Dafür hat das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eine Kartei über sämtliche Verkehrsdelikte in Deutschland angelegt. Seitdem gilt: Sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis auffällig wird, bekommt er einen Eintrag im sogenannten Fahreignungsregister. Seine Auffälligkeit samt Punktestand ist dann darin vermerkt.
Der Stand Ihrer Flensburg Punkte zeigt, ob Sie sich vorbildlich im Straßenverkehr verhalten oder ob Sie öfters Regeln missachten und deshalb Ihr Führerschein in Gefahr ist.
Lange Zeit galt in der berüchtigten Flensburger Kartei eine Obergrenze von 18 Punkten. 2014 sind das Punktesystem und der Bußgeldkatalog aber völlig neu gestaltet worden. Seitdem gelten neue Maßstäbe und damit eine neue Höchstgrenze: Wer 8 oder mehr Punkte sammelt, muss den „Lappen“ abgeben und zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
Warum gibt es überhaupt Punkte?
- Weil es fair ist!
Per Gesetz werden alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland gleichbehandelt. Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt. Und so gibt es für jedes Vergehen im Straßenverkehr klar definierte Bußgelder und eine konkrete Zahl an Punkten in Flensburg.
- Weil das Punkteregister eine erzieherische Funktion hat
Wenn Sie zu viele Punkte anhäufen, sollte Ihnen dämmern, dass Sie nicht wie bisher weitermachen können. Schließlich ist die Fahrerlaubnis ab 8 Punkten weg. Jeder Verkehrssünder bekommt also bei jedem neuen Eintrag die Möglichkeit, seine Fahrweise zu überdenken. Im besten Falle ändert er sein Verhalten zum Positiven und häuft keine weiteren Punkte an.
- Weil das Punktesystem unsere Straßen sicherer macht
Wenn Sie Ermahnungen der Behörden nicht beherzigen und trotzdem weiter Punkte sammeln, zieht man Sie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr. Die Behörden zweifeln Ihre Fahreignung an. Schließlich haben Sie sich selbst und andere (wiederholt) in Gefahr gebracht. Ist der Führerschein wegen zu vielen Flensburg Punkten erstmal weg, kommt man um die MPU und eine Sperre nicht mehr herum.