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Punkte in der Probezeit

Punkte in der Probezeit
Fahranfänger müssen in der Probezeit besonders vorbildlich fahren

Für Autofahrer, die schon lange einen Führerschein haben, bleiben 1 oder 2 Punkte in Flensburg oft ohne größere Konsequenzen. Ganz anders sieht es bei den Fahranfängern aus: Diese dürfen sich keine Punkte in der Probezeit und kaum Ausrutscher während ihrer zweijährigen Probezeit erlauben. In den beiden Jahren nach Erlangen des Führerscheins werden Verkehrsdelikte besonders streng bestraft.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Schon bei einem Delikt mit 60 Euro Bußgeld oder mehr wird die Probezeit aufs Doppelte verlängert.
  • Gibt’s noch 1 Punkt obendrauf, müssen Sie zu einem Aufbauseminar. Außerdem verdoppelt sich die Länge der Probezeit. Die Kosten für die Schulung müssen Sie selbst übernehmen.
  • Fallen Sie in Ihrer Probezeit dreimal negativ auf, müssen Sie Ihren Führerschein für sechs Monate abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich in der regulären oder bereits in der verlängerten Probezeit befinden.
  • Alkohol am Steuer ist in der Probezeit absolut tabu! Hier strafen die Behörden jeden noch so kleinen Promillewert ab und schicken den Führerschein-Neuling sofort zum Aufbauseminar. Betroffen sind davon übrigens nicht nur Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch alle anderen jungen Fahrer unter 21 Jahren.

Unterschieden wird bei Fahranfängern zwischen sogenannten A-Verstößen und B-Verstößen. Zur Nachschulung muss man entweder nach einem A oder zwei B-Verstößen.

A-Verstöße sind zum Beispiel …

  • das Fahren über eine rote Ampel
  • das Ignorieren eines Stopp-Schildes
  • Vorfahrt-Nehmen und dabei andere Personen gefährden
  • Fehlverhalten an Bahnübergängen
  • unterlassene Hilfeleistung
  • fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Tempo-Überschreitung um 20 km/h und mehr

B-Verstöße sind zum Beispiel …

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • das Gefährden oder Behindern von Fußgängern/Radlern beim Abbiegen
  • Fahren mit abgenutzten Reifen oder andere technische Mängel am Fahrzeug
  • Versäumnis der HU oder AU um mehr als acht Monate
  • Parken auf der Autobahn
  • Schulkinder an der Bushaltestelle behindern oder gefährden

Punkte in der Probezeit: Die möglichen Konsequenzen …

Bei einem A oder zwei B-Delikten in der Probezeit ist Ihr Führerschein zwar noch nicht weg, allerdings müssen Sie zur Nachschulung und die Probezeit verdoppelt sich. Kommt ein zweiter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße dazu, gibt es eine Verwarnung und die dringende Empfehlung, einen Verkehrspsychologen zu besuchen. Begehen Sie nach dieser letzten Chance trotzdem einen dritten A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, ist Ihr Führerschein endgültig weg. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen.

 

 

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