MPU wegen Falschparken – wenn der letzte Strafzettel der eine zu viel war
In der Innenstadt geht der kleinen Besorgung oft die vergebliche Parkplatzsuche voraus. Das Ergebnis sind parkende Autos, die halb auf dem Zebrastreifen oder in Halteverbotszonen stehen. Im schlimmsten Fall werden sogar Feuerwehrzufahrten blockiert. Wenn man erwischt wird, wartet prompt ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer. Was viele nicht wissen: Wenn das Falschparken zur Gewohnheit wird, kann die Anordung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) winken.
Wann spricht man eigentlich vom Parken?
Der Gesetzgeber antwortet auf diese Frage ausführlich in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Geparkt wird, wenn man das Auto verlässt. Wer anhält und sitzen bleibt, parkt dann, wenn das Fahrzeug länger als drei Minuten steht.
Und wie wird man zum Falschparker? Die zweiter Reihe, Gehwege, Radwege und Bahnübergänge sind hier ebenso geläufige Schauplätze wie gesondert ausgewiesene Parkplätze und Halteverbotszonen. So mancher Autofahrende begeht hier ganz bewusst einen Verstoß. Andere Regelungen dagegen können auch mal in Vergessenheit geraten; bspw. die Konsequenzen beim Parken über die Markierungen hinaus. Im öffentlichen Raum wird dies als Parkplatzverschwendung deklariert, was zu einem Verwarngeld führen kann. Wer regelmäßig in der StVO blättert und Bescheid weiß, kann sich vor unabsichtlichen Fehlern schützen.
Wann droht Falschparkern die Anordnung einer MPU?
Häufiges Falschparken lässt den Verdacht aufkommen, dass es an der Fahreignung fehlt. Anders gesagt, wer zu oft falschparkt und dabei erwischt wird, dem droht die Anordnung einer MPU. Punkte in Flensburg fallen für Falschparker keine an. Doch bei Nichtbestehen wird der Führerschein entzogen. Doch ab wann parkt man zu oft falsch? Die Entscheidung liegt im Ermessen der Führerscheinstelle. Wenn allerdings die Fahreignung in Frage gestellt wird, darf davon ausgegangen werden, dass diesem schwerwiegenden Verdacht auch eine beträchtliche Anzahl an Strafzetteln gegenübersteht. Anwälte nennen hier häufig etwa ein Knöllchen pro Woche als Erfahrungswert.
Was an dieser Stelle auch noch interessant ist: Es spielt keine Rolle, ob Halter und Fahrer unterschiedliche Personen sind. Auch die fristgerechte Bezahlung der Strafzettel wird bei Anordnung einer MPU nicht berücksichtigt.
Quellen:
Bayerischer Rundfunk (externer Link)