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Blog-Serie: Alltagsfallen – Was ist zu beachten beim Abstinenznachweis?

Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Mohnschnecken
Es kursieren immer wieder Geschichten über Menschen, die aufgrund von Backwaren mit Mohn beim
Drogentest durchfielen. Was ist dran und wie riskant ist Mohn wirklich?
Dass Mohn als Arzneipflanze schon eine Jahrtausende alte Geschichte hinter sich hat, ist vielleicht
vielen schon bekannt. Mehrere Inhaltsstoffe der Pflanze haben schmerzstillende und andere
Eigenschaften, die zum Teil steile Karrieren in der Medizin aber auch als Rauschdrogen hingelegt
haben. Zu den bekanntesten zählen wohl das Opium und die damit verwandten Opiate.
Da diese starken Schmerzmittel nicht nur die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, sondern auch für ihr
Abhängigkeitspotenzial bekannt sind, können sie ebenfalls Gegenstand eines MPU-bedingten
Abstinenzbeweises sein.
Was hat das nun mit Mohnkuchen zu tun? Die Mohnsamen, die gegessen werden, enthalten selbst
eigentlich keine Opiate. Jedoch können sie bei der Ernte mit den Pflanzenteilen in Berührung
kommen, die welche enthalten, und dabei sozusagen „verunreinigt“ werden. Zwar reichen die dabei
übertragenen Mengen nicht für nennenswerte psychische Effekte nach dem Verzehr, die
Abbauprodukte sind allerdings trotzdem hinterher nachweisbar.
Also gilt: Wer einen Abstinenzbeweis für Opiate vorlegen muss, sollte zur Sicherheit die Finger von
Mohn lassen. Denn selbst wenn eine Menge gefundener Abbauprodukte durch Kuchenverzehr erklärt
sein könnte, kann die Prüfstelle das schon als Täuschungsversuch werten und das Verfahren nicht
anerkennen.
CBD-Produkte
Cannabis im Straßenverkehr – das klingt erst einmal nach einer schlechten Kombination. Und zurecht,
denn einer der Haupt-Wirkstoffe im Cannabis ist THC, das bekannt ist für seine berauschende
Wirkung, die auf vielerlei Weise die Fahrtüchtigkeit einschränkt. Die Toleranzgrenze ist sehr gering, da
bisher noch keine verlässlichen Forschungsergebnisse zu den Wirkungen vorliegen.
Nun gibt es aber eben nicht nur diesen einen Wirkstoff. Seit ein paar Jahren ist in vielen Ländern, so
auch in Deutschland, der rechtliche Weg frei geworden für CBD, welches ebenfalls in Cannabis
enthalten ist. Im Gegensatz zu THC ruft diese Substanz keinen Rausch hervor, sondern bietet von
Stressabbau zu Schmerzlinderung verschiedene Wirkungsweisen an, die aktuell untersucht werden.
Viele Produkte mit CBD sind derweil schon auf dem Markt: Öle, Cremes, Flüssigkeiten zum Inhalieren
etc. Die Anwendung von CBD ist verkehrsrechtlich gesehen grundsätzlich unbedenklich. Da der Stoff
nicht nur legal ist, sondern auch als nicht-berauschend gilt, kann ohne Bedenken nach dem Konsum
autogefahren werden, und auch einen Abstinenzbeweis von THC-haltigem Cannabis stört er nicht.
Eins gilt es jedoch zu beachten: Ähnlich wie bei „alkoholfreiem“ Bier gibt es hier eine rechtliche
Höchstmenge an THC, die in frei verkäuflichen CBD-Produkten nicht überschritten werden darf – im
Umkehrschluss heißt das, kleine Mengen THC können je nach Produkt enthalten sein. Daher sollte auf
jeden Fall eine komplett THC-freie Variante gewählt werden, wenn CBD im Straßenverkehr verwendet
werden soll.
Es ist also durchaus auf ein paar Dinge zu achten, um den Abstinenznachweis ohne böse
Überraschungen durchzuführen. Jedoch ist es absolut keine Unmöglichkeit, so lange man sich an das
wichtigste hält: Die eigentliche Abstinenz. Wer sein Konsumverhalten erfolgreich unter Kontrolle
bringt, ist der Wiedererlangung des Führerscheins schon einen riesigen Schritt näher.
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